Souveräner Staat

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) im Sinne der UN. Alle Mitglieder der UN sind souveräne Staaten, obwohl nicht alle souveränen Staaten notwendigerweise Mitglieder sind.

Ein souveräner Staat ist eine politische Einheit , die von einer zentralisierten Regierung vertreten wird , die die Souveränität über ein geografisches Gebiet besitzt. Das Völkerrecht definiert souveräne Staaten als eine ständige Bevölkerung, ein definiertes Territorium, eine Regierung und die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen souveränen Staaten aufzunehmen . [1] Es versteht sich normalerweise auch, dass ein souveräner Staat unabhängig ist . [2] Nach der deklarativen Theorie der Staatlichkeit kann ein souveräner Staat existieren, ohne von anderen souveränen Staaten anerkannt zu werden . [3] [4] Nicht anerkannte Staaten werden es oft schwierig finden, volle Vertragsbefugnisse auszuüben oder diplomatische Beziehungen zu anderen souveränen Staaten aufzunehmen.

Westfälische Souveränität [ Bearbeiten ]

Westfälische Souveränität ist das Konzept der nationalstaatlichen Souveränität, das auf Territorialität und dem Fehlen einer Rolle externer Akteure in innerstaatlichen Strukturen beruht. Es ist ein internationales System von Staaten, multinationalen Unternehmen und Organisationen, das 1648 mit dem Westfälischen Frieden begann.

Souveränität ist ein Begriff, der häufig missbraucht wird. [5] [6] Bis zum 19. Jahrhundert wurde das radikalisierte Konzept eines "Zivilisationsstandards" routinemäßig angewendet, um festzustellen, dass bestimmte Menschen auf der Welt "unzivilisiert" waren und keine organisierten Gesellschaften hatten. Diese Position spiegelte sich in der Vorstellung wider und begründete sich darin, dass ihre "Souveränität" im Vergleich zu der des "zivilisierten" Volkes entweder völlig fehlte oder zumindest einen minderwertigen Charakter hatte. [7] Lassa Oppenheimsagte: "Es gibt vielleicht keine Vorstellung, deren Bedeutung kontroverser ist als die der Souveränität. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass diese Vorstellung von dem Moment an, als sie in die Politikwissenschaft eingeführt wurde, bis zum heutigen Tag nie eine Bedeutung hatte. was allgemein vereinbart wurde. " [8] Nach Ansicht von HV Evatt vom High Court of Australia ist "Souveränität weder eine Tatsachenfrage noch eine Rechtsfrage, sondern eine Frage, die sich überhaupt nicht stellt". [9]

Die Souveränität hat mit der Entwicklung des Selbstbestimmungsprinzips und dem Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt als jus cogens- Normen des modernen Völkerrechts eine andere Bedeutung erhalten . Die Charta der Vereinten Nationen , der Entwurf der Erklärung zu Rechten und Pflichten von Staaten und die Charta regionaler internationaler Organisationen vertreten die Ansicht, dass alle Staaten rechtlich gleich sind und die gleichen Rechte und Pflichten genießen, die auf der bloßen Tatsache ihrer Existenz als Personen unter internationalen Bedingungen beruhen Recht. [10] [11]Das Recht der Nationen, ihren eigenen politischen Status zu bestimmen und innerhalb der Grenzen ihrer territorialen Zuständigkeit eine ständige Souveränität auszuüben, ist weithin anerkannt. [12] [13] [14]

In der Politikwissenschaft wird Souveränität gewöhnlich als das wesentlichste Merkmal des Staates in Form seiner vollständigen Selbstversorgung im Rahmen eines bestimmten Gebiets definiert, dh seiner Vorherrschaft in der Innenpolitik und seiner Unabhängigkeit im Ausland. [fünfzehn]

Benannt nach dem Westfälischen Vertrag von 1648, dem westfälischen System der staatlichen Souveränität, das laut Bryan Turner "eine mehr oder weniger klare Trennung zwischen Religion und Staat herbeiführt und das Recht der Fürsten anerkennt, den Staat zu konfessionalisieren", dh die religiöse Zugehörigkeit ihrer Königreiche nach dem pragmatischen Prinzip des cuius regio eius religio [ dessen Reich, seine Religion ] zu bestimmen . " [16]

Vor 1900 genossen souveräne Staaten absolute Immunität vom Gerichtsverfahren, abgeleitet aus den Konzepten der Souveränität und der westfälischen Staatengleichheit . Zuerst von Jean Bodin artikuliert , gelten die Befugnisse des Staates als suprema potestas innerhalb territorialer Grenzen. Auf dieser Grundlage hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass ausländische Staaten vor inländischen Gerichten vor Strafverfolgung geschützt werden. In The Schooner Exchange gegen M'Faddon , Oberster Richter John Marshall vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staatenschrieb, dass die "vollkommene Gleichheit und absolute Unabhängigkeit der Souveräne" eine Klasse von Fällen geschaffen hat, in denen "jeder Souverän so verstanden wird, dass er auf die Ausübung eines Teils dieser vollständigen ausschließlichen territorialen Zuständigkeit verzichtet, die als Attribut jeder Nation angegeben wurde". . [17] [18]

Die absolute souveräne Immunität ist nicht mehr so ​​weit verbreitet wie in der Vergangenheit, und einige Länder, darunter die USA, Kanada , Singapur , Australien , Pakistan und Südafrika, haben gesetzlich eine restriktive Immunität eingeführt, die die Immunität der Gerichtsbarkeit ausdrücklich auf die Öffentlichkeit beschränkt Handlungen, aber keine privaten oder kommerziellen, obwohl es keine genaue Definition gibt, anhand derer öffentliche Handlungen leicht von privaten Handlungen unterschieden werden können. [18]

Anerkennung [ Bearbeiten ]

Staatliche Anerkennung bedeutet die Entscheidung eines souveränen Staates, eine andere Einheit ebenfalls als souveränen Staat zu behandeln. [19] Die Anerkennung kann entweder ausgedrückt oder impliziert werden und hat normalerweise rückwirkende Auswirkungen. Dies bedeutet nicht unbedingt den Wunsch, diplomatische Beziehungen aufzubauen oder aufrechtzuerhalten.

Für alle Mitglieder der Staatengemeinschaft ist keine Definition der Kriterien für die Staatlichkeit verbindlich. In der Praxis sind die Kriterien hauptsächlich politisch und nicht legal. [20] LC Green zitierte die Anerkennung der ungeborenen polnischen und tschechoslowakischen Staaten im Ersten Weltkrieg und erklärte: "Da die Anerkennung der Staatlichkeit im Ermessen liegt, kann jeder bestehende Staat jede von ihm gewünschte Einheit als Staat akzeptieren." unabhängig von der Existenz eines Territoriums oder einer etablierten Regierung. " [21]

Im Völkerrecht gibt es jedoch mehrere Theorien darüber, wann ein Staat als souverän anerkannt werden sollte. [3]

Konstitutive Theorie [ Bearbeiten ]

Die konstitutive Staatstheorie definiert einen Staat als eine Person des Völkerrechts, wenn und nur wenn er von mindestens einem anderen Staat als souverän anerkannt wird. Diese Theorie der Anerkennung wurde im 19. Jahrhundert entwickelt. Darunter war ein Staat souverän, wenn ein anderer souveräner Staat ihn als solchen anerkannte. Aus diesem Grund konnten neue Staaten nicht sofort Teil der internationalen Gemeinschaft werden oder an das Völkerrecht gebunden sein, und anerkannte Nationen mussten im Umgang mit ihnen das Völkerrecht nicht respektieren. [22] 1815 auf dem Wiener Kongress die Schlussakteerkannte nur 39 souveräne Staaten im europäischen diplomatischen System an, und als Ergebnis wurde fest etabliert, dass in Zukunft neue Staaten von anderen Staaten anerkannt werden müssten, und dies bedeutete in der Praxis die Anerkennung durch eine oder mehrere der Großmächte . [23]

Eine der Hauptkritikpunkte an diesem Gesetz ist die Verwirrung, die entsteht, wenn einige Staaten eine neue Einheit anerkennen, andere jedoch nicht. Hersch Lauterpacht, einer der Hauptbefürworter der Theorie, schlug vor, dass ein Staat als mögliche Lösung Anerkennung gewähren müsse. Ein Staat kann jedoch bei der Beurteilung, ob eine Anerkennung erfolgen soll, beliebige Kriterien verwenden, und er ist nicht verpflichtet, solche Kriterien zu verwenden. Viele Staaten erkennen einen anderen Staat möglicherweise nur an, wenn dies zu ihrem Vorteil ist. [22]

Im Jahr 1912 sagte LFL Oppenheim Folgendes in Bezug auf die konstitutive Theorie:

Das Völkerrecht besagt nicht, dass ein Staat nicht existiert, solange er nicht anerkannt wird, aber er nimmt ihn vor seiner Anerkennung nicht zur Kenntnis. Nur durch Anerkennung und ausschließlich wird ein Staat eine internationale Person und Gegenstand des Völkerrechts. [24]

Deklarative Theorie [ Bearbeiten ]

Im Gegensatz dazu definiert die deklarative Staatstheorie einen Staat als eine Person im Völkerrecht, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt: 1) ein definiertes Gebiet; 2) eine ständige Bevölkerung; 3) eine Regierung und 4) die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. Nach der deklarativen Theorie ist die Staatlichkeit eines Unternehmens unabhängig von seiner Anerkennung durch andere Staaten, solange die Souveränität nicht durch militärische Gewalt erlangt wurde. Das deklarative Modell wurde am bekanntesten in der Montevideo-Konvention von 1933 zum Ausdruck gebracht . [25]

Ein "Territorium" im völkerrechtlichen Kontext besteht aus Landgebiet, Binnengewässern, Küstenmeer und Luftraum über dem Gebiet. Es gibt keine Anforderungen an streng abgegrenzte Grenzen oder Mindestgrößen des Landes, aber künstliche Anlagen und unbewohnbare Gebiete können nicht als Gebiete angesehen werden, die für die Staatlichkeit ausreichen. Der Begriff „ständige Bevölkerung“ definiert die Gemeinde, die die Absicht hat, das Gebiet dauerhaft zu bewohnen, und die in der Lage ist, den Überbau des Staates zu unterstützen, obwohl keine Mindestbevölkerung erforderlich ist. Die Regierung muss in der Lage sein, eine wirksame Kontrolle über ein Gebiet und eine Bevölkerung auszuüben (die in der Rechtstheorie als „wirksamer Kontrolltest“ bekannte Anforderung) und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte durch rechtliche Methoden und Richtlinien zu gewährleisten. Das 'Die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen, spiegelt den Grad der Unabhängigkeit des Unternehmens wider.[26]

Artikel 3 der Montevideo-Konvention erklärt, dass die politische Staatlichkeit unabhängig von der Anerkennung durch andere Staaten ist und es dem Staat nicht untersagt ist, sich selbst zu verteidigen. [27] Im Gegensatz dazu wird die Anerkennung in der konstitutiven Theorie der Staatlichkeit als Voraussetzung für Staatlichkeit angesehen. Ein wichtiger Teil der Konvention war Artikel 11, der den Einsatz militärischer Gewalt zur Erlangung der Souveränität verbietet.

Eine ähnliche Meinung zu "den Bedingungen, unter denen eine Einheit einen Staat bildet", wird in den Stellungnahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft des Schiedsgerichtsausschusses von Badinter zum Ausdruck gebracht , in denen festgestellt wurde, dass ein Staat durch ein Territorium, eine Bevölkerung, eine Regierung und die Einreisefähigkeit definiert wurde in Beziehungen zu anderen Staaten. [28]

Zustandserkennung [ Bearbeiten ]

Die staatliche Praxis in Bezug auf die Anerkennung von Staaten liegt typischerweise irgendwo zwischen dem deklaratorischen und dem konstitutiven Ansatz. [29] Das Völkerrecht verlangt nicht, dass ein Staat andere Staaten anerkennt. [30] Die Anerkennung wird häufig verweigert, wenn ein neuer Staat als rechtswidrig angesehen wird oder gegen das Völkerrecht verstößt. Fast universelle Nichtanerkennungen durch die internationale Gemeinschaft von Rhodesien und Nordzypern sind gute Beispiele dafür, wobei erstere nur von Südafrika und letztere nur von der Türkei anerkannt wurden . Im Fall von Rhodesien wurde die Anerkennung weitgehend zurückgehalten, als die weiße Minderheit die Macht übernahmund versuchte, einen Staat nach dem Vorbild der Apartheid in Südafrika zu bilden , ein Schritt, den der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Schaffung eines "illegalen rassistischen Minderheitenregimes" bezeichnete. [31] Im Fall von Nordzypern wurde die Anerkennung eines in Nordzypern geschaffenen Staates verweigert. [32] Das Völkerrecht enthält kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen [33], und die Anerkennung eines Landes ist ein politisches Problem. [34] Infolgedessen erhielten türkische Zyprioten in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates den Status eines "Beobachters" , und ihre Vertreter werden in der Versammlung von Nordzypern gewählt. [35]und Nordzypern wurde Beobachtermitglied der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit .

De facto und de jure Staaten [ Bearbeiten ]

Die meisten souveränen Staaten sind sowohl de jure als auch de facto (dh sie existieren sowohl im Gesetz als auch in der Realität). Staaten, die nur De-jure- Staaten sind, werden jedoch manchmal als legitime Regierung eines Gebiets anerkannt, über das sie keine tatsächliche Kontrolle haben. Zum Beispiel während des Zweiten Weltkrieges , Regierungen im Exil fort mehrerer Staaten diplomatische Beziehungen mit den genießen Alliierten , ungeachtet dessen , dass ihre Länder unter der Besatzung durch waren Achsenmächte . Die PLO und die Palästinensische Autonomiebehörde behaupten, der Staat Palästina sei ein souveräner Staatvon den meisten Staaten anerkannt , obwohl der größte Teil des von ihm beanspruchten Territoriums de facto unter der Kontrolle Israels steht . [36] [49] Andere Unternehmen haben möglicherweise de facto die Kontrolle über ein Gebiet, haben jedoch keine internationale Anerkennung. Diese können von der internationalen Gemeinschaft nur als De-facto- Staaten betrachtet werden. Sie gelten nur nach ihrem eigenen Recht und von Staaten, die sie anerkennen, als De-jure- Staaten. Zum Beispiel wird Somaliland allgemein als ein solcher Staat angesehen. [50] [51] [52] [53]Eine Liste der Unternehmen, die allgemein als souveräne Staaten anerkannt werden möchten, aber keine vollständige weltweite diplomatische Anerkennung haben , finden Sie in der Liste der Staaten mit begrenzter Anerkennung .

Beziehung zwischen Staat und Regierung [ Bearbeiten ]

Obwohl die Begriffe "Staat" und "Regierung" häufig synonym verwendet werden, [54] unterscheidet das Völkerrecht zwischen einem nicht-physischen Staat und seiner Regierung; und tatsächlich basiert das Konzept der " Regierung im Exil " auf dieser Unterscheidung. [55] Staaten sind nicht physische juristische Personen und keine Organisationen jeglicher Art. [56] Normalerweise kann jedoch nur die Regierung eines Staates den Staat verpflichten oder binden, beispielsweise vertraglich. [55]

Staatliche Auslöschung [ Bearbeiten ]

Im Allgemeinen sind Staaten dauerhafte Einheiten, obwohl sie entweder durch freiwillige Mittel oder durch äußere Kräfte wie militärische Eroberungen ausgelöscht werden können. Die gewaltsame Abschaffung des Staates hat seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs praktisch aufgehört. [57] Da Staaten nicht-physische juristische Einheiten sind, wurde argumentiert, dass ihr Aussterben nicht allein auf physische Gewalt zurückzuführen sein kann. [58] Stattdessen müssen die physischen Aktionen des Militärs mit den richtigen sozialen oder justiziellen Aktionen verbunden sein, um einen Staat abzuschaffen.

Ontologischer Status des Staates [ Bearbeiten ]

Der ontologische Status des Staates war Gegenstand von Debatten [59], insbesondere darüber, ob der Staat als Objekt, das niemand sehen, schmecken, berühren oder auf andere Weise erkennen kann [60], tatsächlich existiert.

Der Staat als „quasi-abstrakte“ [ Bearbeiten ]

Es wurde argumentiert, dass ein möglicher Grund dafür, warum die Existenz von Staaten umstritten war, darin besteht, dass Staaten keinen Platz in der traditionellen platonistischen Dualität von Konkretem und Abstraktem haben. [61]Konkret sind konkrete Objekte solche, die eine Position in Zeit und Raum haben, die Staaten nicht haben (obwohl ihre Territorien eine räumliche Position haben, Staaten sich von ihren Territorien unterscheiden), und abstrakte Objekte eine Position weder in Zeit noch in Raum haben, die passt auch nicht zu den vermeintlichen Merkmalen von Zuständen, da Zustände eine zeitliche Position haben (sie können zu bestimmten Zeiten erstellt werden und dann zu einem späteren Zeitpunkt aussterben). Daher wurde argumentiert, dass Staaten zu einer dritten Kategorie gehören, der quasi-abstrakten, die vor kurzem begonnen hat, philosophische Aufmerksamkeit zu erregen, insbesondere im Bereich der Dokumentalität, eine ontologische Theorie, die versucht, die Rolle von Dokumenten beim Verständnis der gesamten sozialen Realität zu verstehen. Quasi-abstrakte Objekte wie Staaten können durch Dokumentenakte ins Leben gerufen und auch dazu verwendet werden, sie zu manipulieren, beispielsweise indem sie vertraglich gebunden werden oder als Ergebnis eines Krieges aufgegeben werden. [61]

Wissenschaftler in internationalen Beziehungen können in zwei verschiedene Praktiken unterteilt werden, Realisten und Pluralisten, von denen sie glauben, dass der ontologische Zustand des Staates ist. Realisten glauben, dass die Welt einer von nur Staaten und zwischenstaatlichen Beziehungen ist und die Identität des Staates vor allen internationalen Beziehungen zu anderen Staaten definiert wird. Andererseits glauben Pluralisten, dass der Staat nicht der einzige Akteur in den internationalen Beziehungen ist und die Interaktion zwischen Staaten und Staat gegen viele andere Akteure konkurriert. [62]

Der Staat als „geistige Einheit“ [ Bearbeiten ]

Eine andere Theorie der Ontologie des Staates besagt, dass der Staat eine spirituelle [63] oder "mystische Einheit" [63] mit einem eigenen Wesen ist, das sich von den Mitgliedern des Staates unterscheidet. [63] Der deutsche idealistische Philosoph Georg Hegel (1770–1831) war vielleicht der größte Befürworter dieser Theorie. [63] Die hegelsche Definition des Staates ist "die göttliche Idee, wie sie auf der Erde existiert". [64]

Trends in der Anzahl der Staaten [ Bearbeiten ]

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Zahl der souveränen Staaten im internationalen System gestiegen. [65] Einige Untersuchungen legen nahe, dass die Existenz internationaler und regionaler Organisationen, die größere Verfügbarkeit wirtschaftlicher Hilfe und die größere Akzeptanz der Selbstbestimmungsnorm den Wunsch der politischen Einheiten nach einem Rücktritt erhöht haben und für die Zunahme der Anzahl der Staaten im internationalen System. [66] [67] Der Harvard-Ökonom Alberto Alesina und der Tufts-Ökonom Enrico Spolaore argumentieren in ihrem Buch Size of Nations,dass die Zunahme der Zahl der Staaten teilweise auf eine friedlichere Welt, einen stärkeren Freihandel und eine stärkere internationale wirtschaftliche Integration, Demokratisierung und die Präsenz internationaler Organisationen zurückzuführen ist, die die wirtschaftliche und politische Politik koordinieren. [68]

Siehe auch [ Bearbeiten ]

  • Exklusives Mandat
  • Gescheiterter Staat
  • Föderierter Staat
  • Liste der ehemaligen souveränen Staaten
  • Liste der souveränen Staaten ( nach Gründungsdatum )
  • Liste der souveränen Staaten und abhängigen Gebiete nach Kontinenten
  • Liste der Staaten mit begrenzter Anerkennung
  • Liste der historischen nicht erkannten Zustände und Abhängigkeiten
  • Nationales Bauwerk
  • Regel nach höherem Recht
  • Staatenlose Gesellschaft
  • Einheitsstaat
  • Proto-Zustand
  • Fürstlicher Zustand
  • Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Referenzen [ bearbeiten ]

Zitate [ bearbeiten ]

  1. ^ Siehe folgendes:
    • Shaw, Malcolm Nathan (2003). Internationales Recht . Cambridge University Press. p. 178 . Artikel 1 der Montevideo-Konvention über Rechte und Pflichten von Staaten 1 enthält die am weitesten verbreitete Formulierung der Kriterien der Staatlichkeit im Völkerrecht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Staat als internationale Person über folgende Qualifikationen verfügen sollte: a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Gebiet; (c) Regierung; und (d) Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. “.
    • Jasentuliyana, Nandasiri, hrsg. (1995). Perspektiven des Völkerrechts . Kluwer Law International. p. 20. In Bezug auf die Staaten bleiben die im Montevideo-Übereinkommen vorgesehenen traditionellen Definitionen allgemein anerkannt.
  2. ^ Siehe folgendes:
    • Wheaton, Henry (1836). Elemente des Völkerrechts: mit einer Skizze der Wissenschaftsgeschichte . Carey, Lea & Blanchard. p. 51. Ein souveräner Staat wird im Allgemeinen als eine Nation oder ein Volk definiert, unabhängig von der Form seiner inneren Verfassung, die sich unabhängig von ausländischen Mächten selbst regiert.
    • "souverän" , das American Heritage Dictionary der englischen Sprache (4. Aufl.), Houghton Mifflin Company, 2004 , abgerufen am 21. Februar 2010 , adj. 1. Selbstverwaltung; unabhängig: ein souveräner Staat.
    • "souverän", The New Oxford American Dictionary (2. Aufl.), Oxford: Oxford University Press, 2005, ISBN 978-0-19-517077-1, Adjektiv ... [attrib. ] (einer Nation oder eines Staates) völlig unabhängig und bestimmend ihre eigenen Angelegenheiten.
    • Alain Pellet (1992). "Die Meinungen des Badinter Arbitration Committee" (PDF) . Europäisches Journal für Internationales Recht . 3 (1): 182. Der Ausschuss ist der Ansicht, [...] dass der Staat gemeinhin als eine Gemeinschaft definiert wird, die aus einem Gebiet und einer Bevölkerung besteht, die einer organisierten politischen Autorität unterliegen; dass ein solcher Staat durch Souveränität gekennzeichnet ist; [...]
  3. ^ a b Thomas D. Grant, Die Anerkennung von Staaten: Recht und Praxis in Debatte und Evolution (Westport, Connecticut: Praeger, 1999), Kapitel 1.
  4. ^ Lauterpacht, Hersch (2012). Anerkennung im Völkerrecht . Cambridge University Press . p. 64. ISBN 9781107609433. Abgerufen am 19. Januar 2018 .
  5. ^ Krasner, Stephen D. (1999). Souveränität: Organisierte Heuchelei . Princeton University Press. ISBN 978-0-691-00711-3.
  6. ^ Núñez, Jorge Emilio (2013). "Über die Unmöglichkeit der absoluten staatlichen Souveränität". Internationale Zeitschrift für Rechtssemiotik . 27 (4): 645–664. doi : 10.1007 / s11196-013-9333-x . S2CID 150817547 . 
  7. ^ Wilde, Ralph (2009). "Von der Treuhandschaft zur Selbstbestimmung und wieder zurück: Die Rolle der Haager Vorschriften bei der Entwicklung der internationalen Treuhandschaft und der Rahmen der Rechte und Pflichten der Besatzungsmächte". Loy. LA Int'l & Comp. L. Rev . 31 : 85–142 [S. 94].
  8. ^ Lassa Oppenheim, Internationales Recht 66 (Sir Arnold D. McNair Hrsg., 4. Aufl. 1928)
  9. ^ Akweenda, Sackey (1997). "Souveränität in Fällen von Mandated Territories". Internationales Recht und Schutz der territorialen Integrität Namibias . Martinus Nijhoff Verlag. p. 40. ISBN 978-90-411-0412-0.
  10. ^ "Kapitel IV Grundrechte und Pflichten der Staaten" . Charta der Organisation Amerikanischer Staaten . Sekretariat der Organisation Amerikanischer Staaten . Abgerufen am 21. November 2010 .
  11. ^ "Entwurf einer Erklärung zu Rechten und Pflichten der Staaten" (PDF) . UN-Vertragsorganisation. 1949 . Abgerufen am 21. November 2010 .
  12. ^ „Resolution der Generalversammlung 1803 (XVII) vom 14. Dezember 1962,‚Ständige Souveränität über natürliche Ressourcen . Vereinte Nationen. Archiviert vom Original am 18. Februar 2011 . Abgerufen am 21. November 2010 .
  13. ^ Schwebel, Stephen M., Die Geschichte der Erklärung der Vereinten Nationen zur dauerhaften Souveränität über natürliche Ressourcen, 49 ABAJ 463 (1963)
  14. ^ "OHCHR | Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" . www.ohchr.org .
  15. ^ Grinin LE Globalisierung und Souveränität: Warum geben Staaten ihre souveränen Vorrechte auf? Zeitalter der Globalisierung. Nummer 1/2008 [1]
  16. ^ Turner, Bryan (Juli 2007). "Islam, religiöse Erweckung und der souveräne Staat". Muslimische Welt . 97 (3): 405–418. doi : 10.1111 / j.1478-1913.2007.00187.x .
  17. ^ Simpson, Gerry (2004). Großmächte und geächtete Staaten: Ungleiche Souveräne in der internationalen Rechtsordnung . Cambridge University Press. ISBN 9780521534901.
  18. ^ a b Bankas, Ernest K (2005). Die Kontroverse um die staatliche Immunität im Völkerrecht: Private Klagen gegen souveräne Staaten vor innerstaatlichen Gerichten . Springer. ISBN 9783540256953.
  19. ^ "Anerkennung" , Encyclopedia of American Foreign Policy .
  20. ^ Siehe B. Broms, "IV Anerkennung von Staaten", S. 47-48 im Völkerrecht: Erfolge und Perspektiven , UNESCO-Reihe, Mohammed Bedjaoui (Hrsg.), Martinus Nijhoff Publishers, 1991, ISBN 92-3-102716-6 [2 ]] 
  21. ^ Siehe Israel Jahrbuch über Menschenrechte, 1989, Yoram Dinstein , Mala Tabory Hrsg., Martinus Nijhoff Publishers, 1990, ISBN 0-7923-0450-0 , Seite 135-136 [3] 
  22. ^ a b Hillier, Tim (1998). Quellenbuch zum Völkerrecht . Routledge. S. 201–2. ISBN 978-1-85941-050-9.
  23. ^ Kalevi Jaakko Holsti Zähmung der Souveräne p. 128 .
  24. ^ Lassa Oppenheim, Ronald Roxburgh (2005). Internationales Recht: Eine Abhandlung . The Lawbook Exchange, Ltd. 135. ISBN 978-1-58477-609-3.
  25. ^ Hersch Lauterpacht (2012). Anerkennung im Völkerrecht . Cambridge University Press. p. 419. ISBN 9781107609433.
  26. ^ Bachmann, Sascha Dov; Prazauskas, Martinas (19. Dezember 2019). "Der Status nicht anerkannter Quasi-Staaten und ihre Verantwortung nach dem Montevideo-Übereinkommen" . Der internationale Anwalt . 52 (3): 400–410 . Abgerufen am 19. Mai 2020 - über SSRN.
  27. ^ "ÜBEREINKOMMEN ÜBER RECHTE UND PFLICHTEN DER STAATEN" . www.oas.org .
  28. ^ Castellino, Joshua (2000). Völkerrecht und Selbstbestimmung: Das Zusammenspiel der Politik des territorialen Besitzes mit Formulierungen postkolonialer nationaler Identität . Martinus Nijhoff Verlag. p. 77 . ISBN 978-90-411-1409-9.
  29. ^ Shaw, Malcolm Nathan (2003). Internationales Recht (5. Aufl.). Cambridge University Press. p. 369 . ISBN 978-0-521-53183-2.
  30. ^ Stellungnahme Nr. 10. der Schiedskommission der Konferenz über Jugoslawien .
  31. ^ Resolution 216 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
  32. ^ Resolution 541 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
  33. ^ BBC Der Präsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH) Hisashi Owada (2010): "Das Völkerrecht enthält kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen."
  34. ^ Oshisanya, Ein Almanach der zeitgenössischen und vergleichenden gerichtlichen Anpassung, 2016, S. 64: Der IGH behauptete, dass ... die Frage der Anerkennung unpolitisch sei.
  35. ^ James Ker-Lindsay (ehemaliger Sonderbeauftragter der Generalversammlung der Vereinten Nationen für Zypern) Die Außenpolitik der Gegensezession: Verhinderung der Anerkennung umstrittener Staaten, S.149
  36. ^ a b Mitarbeiter (20. Februar 2008). „Palästinenser können Staat erklären ' . BBC News . British Broadcasting Corporation . Abgerufen am 22. Januar 2011 .: "Saeb Erekat war anderer Meinung und argumentierte, dass die Palästina-Befreiungsorganisation bereits 1988 die Unabhängigkeit erklärt hatte." Jetzt brauchen wir echte Unabhängigkeit, keine Erklärung. Wir brauchen echte Unabhängigkeit, indem wir die Besatzung beenden. Wir sind kein Kosovo. Wir sind unter israelischer Besatzung und für die Unabhängigkeit müssen wir die Unabhängigkeit erlangen. "
  37. ^ a b B'Tselem - Das israelische Informationszentrum für Menschenrechte in den besetzten Gebieten: Israels Kontrolle über den Luftraum und die Hoheitsgewässer des Gazastreifens , abgerufen am 24. März 2012.
  38. ^ "Karte der Fanggrenzen im Gazastreifen," Sicherheitszonen " " .
  39. ^ Israels Rückzugsplan: Erneuerung des Friedensprozesses Archiviert am 2. März 2007 auf der Wayback-Maschine : "Israel wird den Umfang des Gazastreifens bewachen, weiterhin den Luftraum des Gazastreifens kontrollieren und weiterhin das Meer vor der Küste des Gazastreifens patrouillieren. ... Israel wird weiterhin seine wesentliche militärische Präsenz beibehalten, um den Waffenschmuggel entlang der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Ägypten ( Philadelphi-Route ) zu verhindern, bis die Sicherheitslage und die Zusammenarbeit mit Ägypten eine alternative Sicherheitsvorkehrung zulassen. "
  40. ^ Gold, Dore; Institut für zeitgenössische Angelegenheiten (26. August 2005). "Legal Acrobatics: Die palästinensische Behauptung, dass Gaza auch nach dem Rückzug Israels noch" besetzt "ist" . Jerusalem Issue Brief, Vol. 5, Nr. 3 . Jerusalemer Zentrum für öffentliche Angelegenheiten . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  41. ^ Bell, Abraham (28. Januar 2008). "Internationales Recht und Gaza: Der Angriff auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung" . Jerusalem Issue Brief, Vol. 7, Nr. 29 . Jerusalemer Zentrum für öffentliche Angelegenheiten . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  42. ^ "Ansprache von Außenminister Livni an die 8. Herzliya-Konferenz" (Pressemitteilung). Außenministerium Israels. 22. Januar 2008. Aus dem Original am 26. Oktober 2011 archiviert . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  43. ^ a b Salih, Zak M. (17. November 2005). "Die Diskussionsteilnehmer sind sich nicht einig über den Besatzungsstatus im Gazastreifen" . Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität von Virginia. Archiviert vom Original am 3. März 2016 . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  44. ^ "Israel: 'Rückzug' wird die Besetzung des Gazastreifens nicht beenden" . Human Rights Watch. 29. Oktober 2004 . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  45. ^ Gold, Dore; Institut für zeitgenössische Angelegenheiten (26. August 2005). "Legal Acrobatics: Die palästinensische Behauptung, dass Gaza auch nach dem Rückzug Israels noch" besetzt "ist" . Jerusalem Issue Brief, Vol. 5, Nr. 3 . Jerusalemer Zentrum für öffentliche Angelegenheiten . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  46. ^ Bell, Abraham (28. Januar 2008). "Internationales Recht und Gaza: Der Angriff auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung" . Jerusalem Issue Brief, Vol. 7, Nr. 29 . Jerusalemer Zentrum für öffentliche Angelegenheiten . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  47. ^ "Ansprache von Außenminister Livni an die 8. Herzliya-Konferenz" (Pressemitteilung). Außenministerium Israels. 22. Januar 2008. Aus dem Original am 26. Oktober 2011 archiviert . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  48. ^ "Israel: 'Rückzug' wird die Besetzung des Gazastreifens nicht beenden" . Human Rights Watch. 29. Oktober 2004 . Abgerufen am 16. Juli 2010 .
  49. ^ Israel erlaubt der PNA , einige Funktionen in den palästinensischen Gebieten auszuführen, abhängig von der speziellen Gebietsklassifizierung . Israel behält minimale Einmischung (Beibehaltung der Kontrolle über die Grenzen: Luft , [37] Meer jenseits der Binnengewässer , [37] [38] Land [39] ) im Gazastreifen und maximale Einmischung in " Gebiet C " bei. [40] [41] [42] [43] [44] Siehe auch von Israel besetzte Gebiete .
    [36] [45] [46] [47][43] [48]
  50. ^ Arieff, Alexis (2008). "De facto Staatlichkeit? Der seltsame Fall Somalilands" (PDF) . Yale Journal of International Affairs . 3 : 60–79. Archiviert vom Original (PDF) am 13. Dezember 2011 . Abgerufen am 4. Januar 2010 .
  51. ^ "Die Liste: Sechs Gründe, warum Sie vielleicht bald einen neuen Atlas brauchen" . Foreign Policy Magazine. Juli 2007 . Abgerufen am 4. Januar 2010 .
  52. ^ "Überblick über De-facto-Staaten" . Organisation der nicht vertretenen Nationen und Völker . Juli 2008 . Abgerufen am 4. Januar 2010 .
  53. ^ Wiren, Robert (April 2008). "Frankreich erkennt de facto Somaliland an" . Les Nouvelles d'Addis Magazin . Abgerufen am 4. Januar 2010 .
  54. ^ Robinson, EH (2013). "Die Unterscheidung zwischen Staat und Regierung" (PDF) . Der Geographiekompass . 7 (8): 556–566. doi : 10.1111 / gec3.12065 . Archiviert vom Original (PDF) am 2. November 2013 . Abgerufen am 2. August 2013 .
  55. ^ a b Crawford, J. (2006). Die Schaffung von Staaten im Völkerrecht (2. Aufl.). Oxford: Clarendon Press. ISBN 978-0-19-826002-8.
  56. ^ Robinson, Edward Heath (2010). "Eine ontologische Analyse von Staaten: Organisationen gegen juristische Personen" (PDF) . Angewandte Ontologie . 5 (2): 109–125. doi : 10.3233 / AO-2010-0077 .
  57. ^ Fazal, Tanisha M. (1. April 2004). "Staatstod im internationalen System". Internationale Organisation . 58 (2): 311–344. doi : 10.1017 / S0020818304582048 . ISSN 1531-5088 . 
  58. ^ Robinson, Edward Heath (2011). "Das unfreiwillige Aussterben von Staaten: Eine Untersuchung der Zerstörung von Staaten durch Anwendung militärischer Gewalt durch ausländische Mächte seit dem Zweiten Weltkrieg" (PDF) . Das Journal of Military Geography . 1 : 17–29.
  59. ^ Ringmar, Erik (1996). "Über den ontologischen Status des Staates". Europäisches Journal für Internationale Beziehungen . 2 (4): 439–466. doi : 10.1177 / 1354066196002004002 . S2CID 145248100 . ( Volltext )
  60. ^ A. James (1986). Souveräne Staatlichkeit: Die Basis der internationalen Gesellschaft (London: Allen & Unwin)
  61. ^ a b Robinson, Edward H. (2014). "Eine dokumentarische Theorie der Zustände und ihrer Existenz als quasi-abstrakte Einheiten" (PDF) . Geopolitik . 19 (3): 461–489. doi : 10.1080 / 14650045.2014.913027 . S2CID 67844415 . Archiviert vom Original (PDF) am 3. März 2016 . Abgerufen am 16. September 2014 .  
  62. ^ Ringmar, Erik (1996). "Über den ontologischen Status des Staates". Europäisches Journal für Internationale Beziehungen . 10 (2).
  63. ^ a b c d Schmandt & Steinbicker 1954 , p. 71
  64. ^ Schmandt & Steinbicker 1954 , p. 71(unter Berufung auf Hegels Philosophie der Geschichte , Trans. J. Sibree [New York: Wiley Book Co., 1934]); siehe auch Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (2012) [1899]. Die Philosophie der Geschichte . Courier Corporation. p. 39 . ISBN 978-0-486-11900-7.
  65. ^ "Das SAGE Handbuch der Diplomatie" . SAGE-Veröffentlichungen. S. 294–295 . Abgerufen am 17. November 2016 .
  66. ^ Fazal, Tanisha M.; Griffiths, Ryan D. (1. März 2014). "Die Mitgliedschaft hat ihre Privilegien: Die sich ändernden Vorteile der Staatlichkeit". International Studies Review . 16 (1): 79–106. doi : 10.1111 / misr.12099 . ISSN 1468-2486 . 
  67. ^ "Der Stand der Sezession in der internationalen Politik" . E-Internationale Beziehungen . Abgerufen am 16. November 2016 .
  68. ^ "Die Größe der Nationen" . MIT Press . Abgerufen am 16. November 2016 .

Quellen [ bearbeiten ]

  • Schmandt, Henry J.; Steinbicker, Paul G. (1956) [1954]. Grundlagen der Regierung (2. Druckausgabe). Bruce Verlag.

Weiterführende Literatur [ Bearbeiten ]

  • Chen, Ti-Chiang. Das Internationale Anerkennungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Praxis in Großbritannien und den Vereinigten Staaten . London, 1951.
  • Crawford, James. Die Schaffung von Staaten im Völkerrecht . Oxford University Press, 2005. ISBN 0-19-825402-4 , S. 15–24. 
  • Dieter Grimm (21. April 2015). Souveränität: Ursprung und Zukunft eines politischen und rechtlichen Konzepts . Columbia University Press. ISBN 978-0-231-53930-2.
  • Lauterpacht, Hersch (2012). Anerkennung im Völkerrecht . Cambridge University Press. ISBN 9781107609433.
  • Muir, Richard (1981). Moderne politische Geographie (2. Aufl.). Macmillan International Higher Education. ISBN 9781349860760.
  • Raič, D. Staatlichkeit und das Gesetz der Selbstbestimmung . Martinus Nijhoff Publishers, 2002. ISBN 978-90-411-1890-5 . S. 29 (unter Bezugnahme auf Oppenheim in International Law Vol. 1 1905 S. 110) 
  • Schmandt, Henry J. und Paul G. Steinbicker. Grundlagen der Regierung , "Dritter Teil. Die Philosophie des Staates" (Milwaukee: The Bruce Publishing Company, 1954 [2. Druck, 1956]). 507 Seiten. 23 cm. LOC-Klassifizierung: JA66 .S35 Grundlagen der Regierung

Externe Links [ Bearbeiten ]

  • Eine kurze Einführung in das Völkerrecht Archiviert am 10. November 2016 auf der Wayback-Maschine Mit Fällen und Kommentaren. Nathaniel Burney, 2007.
  • Was macht den souveränen Staat aus? von Michael Ross Fowler und Julie Marie Bunck
  • Links zu den besten Websites für politische Risiken, Informationen zu ipoliticalrisk.com zur Verfolgung, Bewertung und Steuerung des Staatsrisikos für Handel und dauerhafte Investitionen
  • Rechtsgutachten der Negotiations Support Unit in der Palästinensischen Autonomiebehörde zur Übergangssouveränität